1 Satz 2 GewStG (erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags) finden nicht auf Unternehmen Anwen­ dung, die Tätigkeiten ausüben, die als solche gewerbesteüerpflichtig sind und nicht zu den unschädlichen Nebentätigkeiten gehören (An­ schluß an BFH-Urt. Danach bleibt die erweiterte Kürzung ab dem Erhebungszeitraum 2021 erhalten, wenn die Einnahmen im maßgeblichen Wirtschaftsjahr aus diesen („schädlichen“) Tätigkeiten nicht höher sind als 5% der Einnahmen, die aus der Überlassung des Grundbesitzes und aus unmittelbaren Vertragsverhältnissen mit den Mietern des Grundstücks stammen. Großer Senat schafft Klarheit zu erweiterter Kürzung bei ... Erweiterte Kürzung Die erweiterte Gewerbesteuerkürzung (§ 9 Nr. WICHTIG: Die erweiterte Gewerbesteuerkürzung ist jedoch vorstehend nur möglich, wenn die Einnahmen aus den vorgenannten Stromlieferungen zusammen (d.h. a) +b)) maximal 10% der Einnahmen aus der Gebrauchsüberlassung des Grundbesitzes betragen. Ob ein Nebengeschäft unschädlich ist, beurteilt sich nach den Verhältnissen im jeweiligen … Das Halten einer Beteiligung an einer gewerblich geprägten Personengesellschaft ist auch keine Verwaltung und Nutzung von Kapitalvermögen. In Satz 1 wird die pauschale Kürzung geregelt, wobei unter bestimmten Voraussetzungen alternativ für Grundstücksunternehmen eine erweiterte Kürzung nach Sätzen 2-5 in Anspruch genommen werden kann. 1 Satz 2 Gewerbesteuergesetz (GewStG) weiterhin eng aus. 2. Die Finanzverwaltung versucht immer wieder aufs Neue, Grundstücksunternehmen die erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung zu versagen.

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